Aktuell ist noch nicht abzusehen, welche Regelungen im September 2022 gelten werden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die jeweils gültigen Regeln für die Schweiz.
Bei fortdauerndem Infektionsgeschehen ist die Teilnahme nur mit Impfung, Nachweis der Genesung bzw. negativem Testergebnis (3G-Regel) möglich.